Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine der wenigen Pflichtversicherungen für alle Bürger. Gleichzeitig ist sie auch die wichtigste Versicherung. Durch eine Krankenversicherung erhält der Kranke die vereinbarten Kosten für die Behandlungen erstattet. Im Einzelfall können diese so hoch sein, dass sie für den Einzelnen nicht bezahlbar sind.

Es gibt in Deutschland zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme, zwischen dehnen der Bürger unter bestimmten Vorraussetzungen wählen kann.
Etwa 86 % der Bürger sind in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Nur wer als Arbeiter, oder Angestellter mindestens drei Jahre über einer bestimmten Verdienstobergrenze liegt (2009 sind das 3675 € brutto im Monat), sowie alle anderen Bürger dürfen sich privat Krankenversichern.

Der Versicherungsbeitrag aller GKV richtet sich bis zur Verdienstobergrenze (2009 48600 € brutto pro Jahr) nach dem Einkommen. Der prozentuale Anteil ist gesetzlich festgelegt. Etwa 50 % davon zahlen die Arbeitgeber.
Die Leistungen aller GKV richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog, der jeder Kasse nur einen geringen Spielraum erlaubt. Unter den etwa 240 GKV in Deutschland kann der Kassenpatient bei Beachtung der Kündigungsfristen bis 55 Jahre frei wählen und wechseln.
In allen GKV können Geringverdienende Familienangehörige und Kinder ohne Einkommen beitragsfrei über einen Beitragszahler mit versichert werden.

Der Kassenpatient erhält seine Leistungen vom Arzt, bzw. der med. Einrichtung und muss dort seine eventuelle Zuzahlung direkt zahlen. Die Kassenleistungen werden mit den Krankenkassen direkt verrechnet.
Wesentlich umfangreicher und größer ist das Leistungsspektrum der Privaten Krankenversicherungen. Hier kann der Versicherungsnehmer eigenständig entscheiden, welche Leistungen er versichern möchte. Von der normalen Grundabsicherung, bis hin zu Sonderleistungen und alternativen Behandlungsmethoden kann alles, mit oder ohne Zuzahlungen versichert werden.
Der Arzt, oder die med. Einrichtung rechnet die Leistungen immer mit dem Privatpatienten direkt ab. Dieser bekommt, je nach Tarif sein Geld von seiner Kasse zurück.

Der Versicherungsbeitrag ist einkommensunabhängig und richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Alter bei Vertragsbeginn, dem Geschlecht, ev. bestehenden gesundheitlichen Problemen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Auch hier zahlt der Arbeitgeber etwa 50 % des Beitrages.
Jeder Privatpatient muss einen eigenen Vertrag abschließen und dafür Beiträge zahlen.

Wichtig ist vor dem Vertragsabschluß der Versicherungsvergleich, weil der einmal gewählte Versicherer später kaum kastengünstiger gewechselt werden kann. Theoretisch ist der Wechsel innerhalb der PKV bis 55 Jahre möglich.

Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist fast unmöglich (Ausnahme HartzIV). Bei finanziellen Problemen bieten die PKV Basistarife an. Dahin kann gewechselt werden.